Donnerstag, 29. Mai 2008
Gefangen im Netz
krautexe, 19:22h
Was denken Sie, welche Risiken und Nebenwirkungen die Erfassung für die informationelle Selbstbestimmung des Patienten haben dürften? Ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Patienten ist das.
Schutzpflichten aus Art. 2 GG i. V. mit Art. 1 GG
Der Patient erfährt nicht mehr, wer, was, wann und vorallem warum auswertet und was bei dem allen aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten wird.
Schutzpflichten aus Art. 2 GG i. V. mit Art. 1 GG
Der Patient erfährt nicht mehr, wer, was, wann und vorallem warum auswertet und was bei dem allen aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten wird.