Donnerstag, 29. Mai 2008
Chip-Karte
Jeder Patient muß auch in Zukunft die Gewißheit haben, dass intime Patientendaten nur im Rahmen des Behandlungsverhältnisses dokumentiert und übermittelt werden und absolutes Geheimnis der behandelnden Ärzte bleiben.
Durch die neue Gesundheitskarte (Chipkarte) kommt es aber zu einer unkontrollierbaren Zusammenführung der Daten.

Es wird kein gutes Zeichen, dass die bisherige Praxis, dass die Daten der Patienten bei den Kassen nicht zusammengeführt werden dürfen, aufgegeben wird. Es ist schlichtweg unverständlich, wie einerseits Patientenrechte im Gesetz gestärkt werden sollen und andererseits diese in eklatanter Weise abgebaut werden.